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Die antiken Wurzeln der griechischen Gastfreundschaft

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Es ist eine Torheit, schreibt Platon in seinen „Gesetzen“, nicht einzusehen, dass das ganze Leben hindurch unaufhörlich ein Kriegszustand zwischen allen Städten (Stadtstaaten, Poleis) bestehe. Was die meisten Menschen Frieden nennen, sei bloß ein Name; in Wirklichkeit aber befänden sich von Natur aus alle Städte (alle Stadtstaaten) mit allen anderen immerfort im Krieg, auch wenn dieser nicht erklärt sei.

Unter Berufung auf die Worte Platons schreibt Jakob Burckhardt in seiner „Griechischen Kulturgeschichte“: „Wer die Polis in ihrem Innern, in ihrer Härte gegen unterdrückte Parteien, dann in ihrem nächsten Umkreise als Unterdrückerin alter griechischer Landbevölkerungen kennen gelernt hat, der wird in ihrem Benehmen nach außen nichts als eine Fortsetzung derselben Logik erkennen. Je fieberhafter aber mit dem 5. Jahrhundert das Leben innerhalb der Poleis sich gestaltete, desto häufiger wurden auch ihre Fehden nach außen, desto kürzer die Friedenspausen, desto unsicherer die Verträge; mehr und mehr wurde der einzelne Staat sich bewusst, dass alle andern seine Lebenskonkurrenten seien, und benahm sich jetzt erst recht danach, so dass die Zeit der höchsten Kulturblüte auch die der greulichsten Exekutionen ist“.

Die zitierten Ausführungen Burckhardts stehen in jenem Abschnitt seines erwähnten Werkes, welcher den Titel „Die Einheit der griechischen Nation“ trägt. In seinem meisterhaften Stil schildert Burckhardt den Kampf zwischen Hellenen und Hellenen, zeigt aber auch die Kräfte der nationalen Einigung auf. Zu diesen zählt er wiederum Platon, der in seinem Werk vom Staat fragt: „Sollten Hellenen hellenische Bürgerschaften zu Sklaven machen dürfen und nicht viel eher auch Andere hindern, dies zu tun? Sollten sie es nicht überhaupt zur Sitte machen, dass man des hellenischen Geblütes schone, aus Besorgnis, unter die Knechtschaft der Barbaren zu fallen? Sollte man nicht überhaupt keine Hellenen zu Sklaven haben dürfen? Man müsste auch die Gefallenen nicht plündern, sondern den Feinden erlauben, die Leichen der ihrigen wegzutragen; keine Waffen besiegter Griechen dürften in Tempeln aufgehängt werden; in Feindesland sollte man bloß die Ernte des Jahres wegnehmen und auf Baumfällen und Brandlegung verzichten; Kampf zwischen Hellenen und Hellenen ist kein Krieg, da sie von Natur Freunde sind, sondern eine Krankheit, ein Aufruhr; den Namen Krieg verdient nur der Kampf zwischen Hellenen und Barbaren, weil nur hier ein Geschlecht dem andern fremd und entgegengeartet ist; gegen Barbaren mag man sich benehmen, wie jetzt leider Hellenen gegen Hellenen tun“.

Man liest die Ausführungen des Basler Kulturhistorikers und ist geneigt zu fragen: Kann denn überhaupt von Friedens- und Bündnispolitik in der Antike die Rede sein? Es wäre verfehlt, wenn man versuchte, diese Frage mit einer These zu beantworten, welche allgemeine Gültigkeit für sich in Anspruch nähme. Die Situation in der Antike war vielschichtig und kompliziert und lässt sich nicht auf einen Nenner bringen. Näheres bei Pavlos Tzermias, Friedens- und Bündnispolitik in der Antike und heute, in: Pavlos Tzermias (Hrsg.), Symposium, L’Idée Delphique et l’Europe, Centre Européen Culturel de Delphes, 25.-27. Mai 1978, Athen 1979, S. 83-92. Siehe auch Pavlos Tzermias, Aspekte der griechischen Philosophie von der Antike bis heute, Tübingen 2005, S. 105 ff.. Es steht immerhin fest, dass es zwischen den Städten längere und kürzere Friedenspausen gegeben hat. Diese Friedenspausen beruhten nicht selten auf Verträgen. Zumindest in diesem Sinn kann also von einer Friedens- und Bündnispolitik in jener Zeit gesprochen werden. In den Worten des Chores an die Friedensgöttin bei Aristophanes („Friede“ 995 ff) kommt die allgemeine Friedenssehnsucht deutlich zum Ausdruck. Die Friedens- und Bündnispolitik war aber vor allem, insbesondere im frühen Stadium der Entwicklung, mit religiösen Momenten verknüpft. Die Religion war ein erstrangiges gemeinsames Kulturelement. Recht und Religion, insbesondere auch „Völkerrecht“ und Religion (einschließlich des Mythos; dazu: Pavlos Tzermias, Der Raub Europas durch Zeus, Gedanken um einen Mythos, Athen 2006, griechisch), konnten voneinander nicht oder jedenfalls nicht in allen Fällen getrennt werden. Es versteht sich, dass, wenn hier von Völkerrecht die Rede ist, aus Gründen der Verständigung ein moderner Begriff in die antike Welt hineinprojiziert wird.

Die Verknüpfung des religiösen Moments mit der Friedens- und Bündnispolitik in der Antike kommt nicht zuletzt in der Rolle der großen gemeinsamen Heiligtümer, Festorte und Orakel zum Ausdruck. Die Orakelstätte von Delphi war dabei von entscheidender Bedeutung. Wie Fritz Schachermeyr in seiner „Griechischen Geschichte“ bemerkt, waltete in Delphi eine eigene berufsmäßige Priesterschaft, und der Kultort stellte durchaus eine exterritoriale Tempelherrschaft dar. „Keinem Staate untertan, war er ein Staat der Priester, des Gottes. Außerdem hatte man sich noch einen Bund anderer Staaten, eine Amphiktyonie, zum Schutze der eigenen Theokratie geschaffen“. „Delphi wurde vor allem aber maßgeblich in der gesamten Politik. Es wies das Recht und die Ordnung, bestimmte die Plätze für die Gründung von Kolonien, gab Verfassungen und strafte frevelnde Staaten. In Wahrheit waren es freilich die Priester, welche hier für Apollon im Sinn einer geistig-politischen Oberaufsicht walteten. Ihr Programm war das des maßvollen Staatslebens und einer mehr konservativen Ordnung“. Der religiöse Kult war also stets mit Machtpolitik verbunden. Der Apoll von Delphi beriet auch Griechen im Kampf gegen andere Griechen. Mit Bitterkeit vermerkt Burckhardt, dass die Orakelstätte mit Denkmälern des gegenseitigen Hasses reichlich versehen war. Fazit: eine sehr unvollkommene, oft auch recht fragwürdige Friedens- und Bündnispolitik.

Ich möchte hier nicht bei der Institution der delphischen Amphiktyonie (oder gemäß einer wohl der griechischen Etymologie besser entsprechenden Schreibweise: Amphiktionie; vgl. Otto Hiltbrunner, Kleines Lexikon der Antike, 6. Auflage, Tübingen 1995, S. 40 f.) länger verweilen, weil dies nicht der Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist. Mein Ziel ist es, auf die Bedeutung der Gastfreundschaft für die Friedens- und Bündnispolitik der Antike etwas näher einzugehen und somit auf die historischen Wurzeln der sprichwörtlichen hellenischen Philoxenia hinzuweisen. Dazu Pavlos Tzermias, Das Hellas-Bild in der fremden Welt, Von der Idealisierung zur Marginalisierung?, Eine kritische Analyse der Krise des Humanismus, Athen 1997 (griechisch), Verlag I. Sideris, S. 222 ff.. Auf diesem Gebiet spielt das sogenannte Symbolon eine wesentliche Rolle, wobei man sich vergegenwärtigen muss, dass über die Funktion des Symbolon in der altgriechischen Periode eine bedauerliche Unklarheit herrscht. Der Schweizer Walter Müri schrieb seinerzeit über Max Schlesingers grundlegendes Werk „Geschichte des Symbols“ charakteristischerweise: „Schlesingers Buch ist, soweit es griechische Wortgeschichte geben will, meist ein Tasten und Irren“. Dieses Urteil war zwar nicht ganz gerecht, die zitierte Äußerung spricht jedoch für die Unsicherheit, welche auf dem betreffenden Gebiet herrscht.

Betrachtet man die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Symbolon in den erhaltenen altgriechischen Quellen näher, so erkennt man, dass das Wort in vielen Fällen ein Zeichen bedeutet, „woran oder woraus man“, wie es in Passows Handwörterbuch heißt, „etwas erkennt, vermutet, schließt, errät“. Es fällt aber auf, dass dieses Kennzeichen gerade in den ursprünglichsten Verwendungen von Symbolon einen dinglichen Gegenstand darstellt. Ein klassisches Beispiel dafür kann eben dem altgriechischen Brauch der Gastfreundschaft entnommen werden. Symbolon bezeichnet hier die Marke, die der Gastfreund zu seiner Beglaubigung vorweist. „Wer mit einem anderen Gastfreundschaft schloss“, heißt es in einem Scholion zu Euripides‘ „Medea“, „zerschnitt ein Astragal (Astragalos war das Spielsteinchen, welches aus dem Sprungbein der Hinterfüße zweihufiger Tiere bestand), behielt selbst die eine Hälfte und ließ dem Wirte, der ihn beherbergt hatte, die zweite zurück. Wenn sie selber oder einer der ihrigen im Hause des andern einkehren müssten, sollten sie das halbe Astragal vorzeigen und so die Gastfreundschaft erkennen“.

Es handelt sich also bei diesem Symbolon um die sogenannte tessera hospitalis, das heißt „zwei einander ganz ähnliche Stücke, besonders die Hälften eines Ringes oder Würfels, welche zwei Gastfreunde unter sich teilten und auf ihre Kinder vererbten; die Zusammentreffenden hielten ihre beiderseitigen Hälften aneinander und das Zusammenpassen erwies dann die Echtheit der früher geknüpften Gastfreundschaft“ (Passow). Dieses Zusammenbringen der zwei Hälften kommt denn auch im Wort Symbolon zum Ausdruck, das auf das Verbum symballein, eben zusammenfügen, zusammenlegen, zusammenstellen, zurückgeht. Die Wortbildung entspricht buchstäblich der sachlichen Grundlage, wofür auch weitere Belege angeführt werden könnten.

Mit der Verfeinerung der Formen des Ausweises sowohl im Rahmen des Gastfreundschaftsbrauches als auch auf dem Gebiet des Verkehrs überhaupt wird freilich dieses buchstäbliche Zusammenfügen überflüssig. Der Siegelabdruck etwa oder die in mehreren Exemplaren hergestellte Erkennungsmarke ersetzt das halbierte Astragal. Das alte Wort lebt aber fort. Mit dem Wort Symbolon wird weiterhin eine Reihe von dinglichen Ausweisen bezeichnet, obschon der Gedanke des Zusammenfügens nicht mehr der sachlichen Grundlage entspricht. Symbolon heißt beispielsweise der Siegelabdruck, durch den sich nach dem Vertrag zwischen Athen und Sidon Abgesandte der beiden Partner als Zugehörige ihres Heimatstaates auswiesen. Symbolon heißt eine Marke, welche die Richter in Athen beim Eintritt in den Gerichtshof erhielten, gegen die sie dann den Richtersold in Empfang nahmen. Symbolon heißt die Anweisung auf den Bürgersold, eine Marke, welche die Teilnehmer an Volksversammlungen erhielten. In all diesen und anderen Fällen fehlt oder jedenfalls ist nicht mehr klar sichtbar das Zusammenfügen von zwei Hälften eines Gegenstands. Es bleibt aber die Beziehung des Symbolon zu einem dinglichen Objekt.

Bereits in den bisher erwähnten Fällen weist das Wort Symbolon eine gewisse Beziehung zum Rechtsleben auf. Der Brauch der Gastfreundschaft lag in der damaligen Zeit dem Rechtsbereich nicht ferne. Gastfreundschaft war keine bloße Konvention im heutigen Sinne, sie entsprach dem Bedürfnis nach Sicherheit und ebnete den Weg zur Regelung des Geschäftsverkehrs. Der Träger der tessera hospitalis hat sozusagen einen „Anspruch“ auf Empfang einer Leistung: der Beherbergung. Mehr oder weniger ähnlich verhält es sich mit den anderen Symbola. Im Laufe der altgriechischen Entwicklung verstärkt sich die Beziehung des Symbolon zum Rechtsverkehr. Ein typisches Beispiel dafür ist der, wie man heute sagen würde, Rechtshilfevertrag.

Es handelt sich dabei um den Vertrag zweier Städte, zweier Gemeinwesen, durch den das Verfahren in Streitigkeiten zwischen Angehörigen des einen Gemeinwesens und Angehörigen des anderen Gemeinwesens geregelt wird. Dieser Vertrag heißt Symbolon oder - wahrscheinlich in einer älteren Zeit - Symbole. In diesem Sinne wird beispielsweise das Wort Symbolon bei Harpokration (griechischer Grammatiker aus Alexandrien, 2. Jahrhundert n. Chr.) gedeutet. Die Rechtshilfeverträge, mit denen sich Herm. Ferd. Hitzig in seiner Arbeit „Altgriechische Staatsverträge über Rechtshilfe“, in: Festschrift zu Ehren v. Ferd. Regelsberger, Zürich 1907, befasst hat, waren für die Stellung des Fremden sowie für die Entwicklung des Handelsverkehrs in der antiken Welt von großer Bedeutung. Es scheint, dass die betreffenden Verträge entwicklungsgeschichtlich gesehen Beziehungen zum Brauch der Gastfreundschaft wie auch zur Institution der Proxenie (einer Einrichtung, nach welcher ein Bürger Proxenos, Staatsgastfreund, eines fremden Staates wurde und als solcher die Belange der Bürger dieses Staates zu wahren hatte) aufwiesen. Selbst Burckhardt, der das Moment der Friedlosigkeit in der antiken Welt besonders stark hervorhebt, muss die Bedeutung der Rechtshilfeverträge und der Proxenie für die Griechen anerkennen. „Nur bei den Griechen“, schreibt er, „wo die Entwicklung der Polis Antipathie gegen alle anderen Poleis hatte ausbilden können, bedurfte der Grieche einer andern Stadt jenes aparten Schutzes, den man dann mit anmutiger Sitte und Geist verbrämte“.

Während es feststeht, dass das Wort Symbolon den Rechtshilfevertrag bezeichnet, ist es sehr umstritten, ob in der klassischen Zeit der griechischen Antike das Wort darüber hinaus jeglichen Vertrag des Geschäftsverkehrs bedeutet, insbesondere also, wie man heute sagen würde, auch privatrechtliche Verträge umfasst. Auf diesem Gebiet herrscht bei den Autoren die größte Unsicherheit. Es besteht eine Reihe von divergierenden Auffassungen, welche von einem Extrem, nämlich der Behauptung, Symbolon bedeute jeglichen Vertrag, ja sogar jegliche privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Obligation (so etwa Karstedt), zum anderen Extrem reicht, nämlich der Behauptung, Symbolon betreffe ausschließlich den Rechtshilfevertrag. Die letztere Auffassung kann als die vorherrschende bezeichnet werden. Es ist jedenfalls festzuhalten, dass der Terminus, welcher in der klassischen Zeit bei der Bezeichnung des Privatrechtsvertrages das Feld beherrschte, nicht Symbolon, sondern Symbolaion war. Daneben wurde für die Vereinbarung Synallagma, seltener Syntheke, Symphonon und - soweit sie schriftlich war - Syngraphe gesagt, ohne dass ein terminologischer Unterschied festgehalten wurde.  


Pavlos Tzermias, Korrespondierendes Mitglied der Athener Akademie
Der Verfasser des nachstehenden Beitrags, Gräzist an den Universitäten Freiburg i.Ü. (1965-1995) und Zürich (1984-1992), Direktor des Europäischen Kulturzentrums Delphi (1977-1979) und Griechenland- und Zypernberichterstatter der Neuen Zürcher Zeitung (1967-1995), ist Autor zahlreicher Bücher und Abhandlungen in verschiedenen Sprachen. Für sein wegweisendes Wirken auf dem Gebiet der Griechenlandstudien wurde er durch hohe Auszeichnungen geehrt: Preis der Athener Akademie, Auszeichnungen durch den Präsidenten der Griechischen Republik, durch die Stadt Thessaloniki, durch den Präsidenten der Republik Zypern, zwei Festschriften u.a.m. Am 30. März 2000 wurde Pavlos Tzermias als Korrespondierendes Mitglied in die Athener Akademie, die höchste Kulturinstitution des Landes, aufgenommen. neaFon hat den renommierten Wissenschaftler gebeten, die tiefgreifenden Wurzeln der die ausländischen Besucher stark beeindruckenden griechischen Gastfreundschaft zu erläutern.

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